Kaufnebenkosten Rechner
Berechnen Sie die zusätzlichen Kosten beim Immobilienkauf. Berücksichtigt die bundeslandspezifische Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Maklerprovisionen.
Üblich sind 3,57% Käuferanteil (inkl. 19% MwSt.)
Exakt-Ergebnis
GesamtkostenNebenkosten im Detail
Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer, weshalb die Sätze stark abweichen (von 3,5% in Bayern bis zu 6,5% in NRW oder Schleswig-Holstein).
Die Notar- und Grundbuchkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) bundesweit festgeschrieben und betragen zusammengerechnet üblicherweise knapp 2% des Kaufpreises.
Was sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf?
Beim Erwerb einer Immobilie (Haus, Wohnung oder Grundstück) in Deutschland fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis erhebliche Nebenkosten an. Diese Nebenkosten müssen in der Regel aus dem eigenen Ersparten (Eigenkapital) beglichen werden, da Banken diese Kosten ungern mitfinanzieren. Insgesamt belaufen sich die Kaufnebenkosten je nach Bundesland und Maklerbeteiligung auf 5 % bis zu 15 % des Kaufpreises.
Zusammensetzung der Kaufnebenkosten
Die Nebenkosten setzen sich aus drei wesentlichen Bausteinen zusammen:
1. Grunderwerbsteuer (3,5% bis 6,5%):
Eine Pflichtabgabe an das Finanzamt Ihres Bundeslandes. Bayern hat mit 3,5% den niedrigsten Satz, während Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Thüringen mit 6,5% den Höchstsatz berechnen.
2. Notar- und Grundbuchkosten (~2,0%):
Die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Hierfür fallen Gebühren nach dem GnotKG an (ca. 1,5% für den Notar und 0,5% für die Eintragung der Eigentumsänderung und der Grundschuld ins Grundbuch).
3. Maklerprovision (0% bis 7,14%):
Wird der Kauf über einen Immobilienmakler vermittelt, wird eine Maklergebühr fällig. Nach dem Bestellerprinzip (§ 656c BGB) teilen sich Käufer und Verkäufer diese Gebühr meist hälftig auf – üblicherweise zahlt jede Partei 3,57% (inkl. MwSt.).
Beispielrechnung (Immobilienkauf in Bayern)
Wir kaufen ein Einfamilienhaus in Bayern für einen Kaufpreis von 400.000 € mit Makler:
Häufige Fragen zu Immobilien-Nebenkosten (FAQ)
Gibt es Befreiungen oder Ermäßigungen bei der Grunderwerbsteuer?
Ja. Käufe unter Verwandten ersten Grades (z.B. Eltern an Kinder) sowie zwischen Ehepartnern sind gesetzlich komplett von der Grunderwerbsteuer befreit. Einige Bundesländer bieten zudem Förderungen für Erstkäufer (z.B. NRW-Zuschuss) an.
Sind Notargebühren verhandelbar?
Nein. Notare sind staatlich bestellt und gesetzlich verpflichtet, exakt nach der Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GnotKG) abzurechnen. Preisabsprachen oder Rabatte sind unzulässig.
*Rechtliche Grundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 656a bis § 656d (Maklervertrag), Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG). Alle Angaben sind rechtlich unverbindliche Orientierungswerte.
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Eigenkapital-Tipp
Planen Sie die Kaufnebenkosten unbedingt als reines Eigenkapital ein. Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto niedriger ist das Risiko für die Bank, was sich in deutlich günstigeren Bauzinsen für Sie auszahlt.