Kfz-Steuer Rechner
Ermitteln Sie die offizielle Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Erstzulassung ab 2021 (WLTP-Verfahren) auf Basis des Hubraums und des CO₂-Ausstoßes.
Besteuert je angefangene 100 ccm (aktuell: 15x 100 ccm)
Freigrenze bis 95 g/km, danach progressive Besteuerung
Exakt-Ergebnis
JahressteuerGut zu wissen
Reine Elektrofahrzeuge (E-Autos) sind bei Erstzulassung bis zum 31.12.2025 für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt längstens bis zum 31.12.2030.
Die Berechnung entspricht dem aktuellen Bundesfinanzministerium-Standard für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 01.01.2021 (WLTP-Messverfahren).
Was ist die Kfz-Steuer und wer muss sie zahlen?
Die Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) ist eine Bundessteuer und wird vom Hauptzollamt erhoben. Sie wird fällig für das Halten von inländischen Fahrzeugen sowie für das Halten von ausländischen Fahrzeugen, solange diese sich im Bundesgebiet befinden. Sie dient vor allem der Finanzierung der Straßeninfrastruktur und wird ökologisch gestaffelt, um Anreize für emissionsarme Pkw zu schaffen.
Wie berechnet sich die Kfz-Steuer? (Formel & Gesetz)
Die steuerliche Bemessungsgrundlage setzt sich für Pkw aus zwei Faktoren zusammen (§ 9 KraftStG):
1. Hubraumbetrag (Grundbetrag):
Je angefangene 100 ccm Hubraum zahlen Sie:
- Benzinmotoren: 2,00 €
- Dieselmotoren: 9,50 €
2. CO₂-Betrag (Ausstoßsteuer):
Die CO₂-Steuer ist für Pkw mit Erstzulassung ab 2021 als progressiver Stufentarif gestaltet. Ein Ausstoß bis 95 g/km bleibt steuerfrei. Darüber hinaus gelten folgende progressive Tarife pro Gramm CO₂ je Kilometer:
- > 95 bis 115 g/km: 2,00 €
- > 115 bis 135 g/km: 2,20 €
- > 135 bis 155 g/km: 2,50 €
- > 155 bis 175 g/km: 2,90 €
- > 175 bis 195 g/km: 3,40 €
- > 195 g/km: 4,00 €
Beispielrechnung (Diesel-Pkw)
Wir betrachten einen Diesel mit 1.968 ccm Hubraum und einem CO₂-Ausstoß von 130 g/km:
Häufige Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer (FAQ)
Gilt dieser Tarif auch für ältere Gebrauchtwagen?
Nein. Die hier berechneten progressiven CO₂-Sätze gelten ausschließlich für Personenkraftwagen mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2021. Für ältere Pkw gelten frühere Tabellen (NEFZ-Zyklus).
Kann ich meine Kfz-Steuer monatlich zahlen?
Grundsätzlich ist die Steuer als Jahresbetrag im Voraus fällig. Beträgt die Steuer jedoch mehr als 500 € pro Jahr, kann unter Zinsaufschlag (2%) eine halbjährliche Zahlung vereinbart werden. Bei über 1.000 € ist auch eine vierteljährliche Zahlung (+3% Aufschlag) möglich.
*Rechtliche Grundlage: Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) § 8, § 9. Die Berechnungen sind rechtlich unverbindlich und dienen als Orientierungshilfe.
Verwandte Rechner
Steuerbefreiung E-Autos
Reine Elektroautos sind nach Zulassung 10 Jahre lang von der Grundsteuer und der CO₂-Steuer befreit. Diese Regelung gilt für Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 erstmals zugelassen werden.